Abrechnung

Psychotherapie für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen

Die Praxis nimmt an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen teil. Das heißt: Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten für alle Leistungen (Psychotherapeutische Sprechstunden, Probatorik, psychologische Testdiagnostik, ambulante Psychotherapie als Kurz- oder Langzeittherapie) von den Krankenkassen übernommen. Die Leistungen Psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik und Testdiagnostik werden antragsfrei von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die ambulante Kurz- u. Langzeitpsychotherapie ist genehmigungspflichtig, d. h., vor Aufnahme der ambulanten Psychotherapie muss ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Die Bewilligung durch die Krankenkasse erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen, bei Langzeittherapien mit Gutachterverfahren ca. 4 bis 5 Wochen.

Psychotherapie für Privatpatienten
Sie sind bei einer Privaten Krankenkasse versichert:

Der Leistungsumfang der privaten Krankenkassen für ambulante Psychotherapie ist unterschiedlich und abhängig von Ihrem Tarif. Informieren Sie sich bitte schon im Vorfeld über die Regularien und ihre Konditionen bei Ihrer privaten Krankenversicherung und fordern Sie die notwenigen Formulare an. Für die Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Sie sind Beihilfe berechtigt:

Die Kostenübernahme für Probatorische Sitzungen und psychologische Testdiagnostik ist antragsfrei und wird i.d.R. von der Beihilfe übernommen. Für Kurz- oder Langzeittherapien besteht eine Antragspflicht über das sogenannte Gutachterverfahren. Für die Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Bitte fordern Sie bei ihrer zuständigen Beihilfestelle die notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie an.

Sonstige Kostenträger (Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft etc.):

Hier gelten ebenfalls unterschiedliche Bedingungen, die Sie jeweils vor Aufnahme einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung bei dem Kostenträger in Erfahrung bringen sollten.